Ich werde für Sie tätig als registrierter Berufsbetreuer gemäß Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) § 19 Abs 2. Menschen benötigen unterschiedliche Unterstützungsleistungen, in der Regel aufgrund von Alter, gesundheitlichen Einschränkungen, Unfällen oder Behinderungen. Kann keine anderweitige familiäre oder ehrenamtliche Betreuung gewährleistet werden, kommt für bestimmte Lebensbereiche eine rechtliche Betreuung in Frage. Sofern ein Bedarf festgestellt und hierfür ein richterlicher Beschluss zur Übernahme vorliegt, können zum Beispiel Wohnungsangelegenheiten, Vermögensverwaltung oder die Gesundheitssorge an mich übertragen werden.